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   OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/2006   

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https://dejure.org/2006,34170
OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/2006 (https://dejure.org/2006,34170)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/2006 (https://dejure.org/2006,34170)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 3 Ss OWi 86/2006 (https://dejure.org/2006,34170)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Umfang der Feststellungen bei Annahme eines beharrlichen Verstoßes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe in Bußgeldsachen; Verzicht auf die Mitteilung etwaiger Vorahnungen in den Urteilsgründen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/06
    Gerade im Hinblick auf die Frage der Anordnung eines Fahrverbots kommt hinzu, dass für eine der strafprozessualen Einzelfallprüfung entsprechende Prüfungs- und Darstellungsdichte (§ 267 Abs. 3 StPO) ungeachtet des Charakters als individuelle Prognoseentscheidung regelmäßig nur begrenzt Raum sein kann (BGHSt 38, 106/110; BayObLG DAR 2004, 230/231 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/06
    Gerade im Hinblick auf die Frage der Anordnung eines Fahrverbots kommt hinzu, dass für eine der strafprozessualen Einzelfallprüfung entsprechende Prüfungs- und Darstellungsdichte (§ 267 Abs. 3 StPO) ungeachtet des Charakters als individuelle Prognoseentscheidung regelmäßig nur begrenzt Raum sein kann (BGHSt 38, 106/110; BayObLG DAR 2004, 230/231 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/06
    Nachdem beide Vorahndungen der Betroffenen Geschwindigkeitsüberschreitungen von deutlich über 26 km/h betrafen, lag auch in Verbindung mit der zeitlichen Abfolge die Annahme einer Beharrlichkeit von ähnlichem Gewicht wie im Regelfall des § 4 Abs. 2 BKatV ? wie das Amtsgericht im Übrigen nicht verkannt hat ? nahe (vgl. BayObLG NZV 2003, 349/350).
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